Anlage 5 IndElAusbV 2007 — (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 950 — 960)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs-

bild-

positionTeil des

AusbildungsberufsbildesFachqualifikationen, die unter Einbeziehung

selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens

integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind

123

13Technische Auftragsanalyse,

Lösungsentwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13)

a)

Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren

b)

bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken

c)

mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen

d)

die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren

e)

Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen

14Fertigen von Komponenten und

Geräten

(§ 19 Absatz 1 Nummer 14)

a)

Entwürfe und Layouts erstellen

b)

Fertigungsunterlagen erstellen

c)

Bauteile und Baugruppen beschaffen

d)

Leiterplatten erstellen und bestücken

e)

Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen

f)

komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen

g)

Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen

h)

Produktdokumentationen erstellen

15Herstellen und Inbetriebnehmen

von Geräten und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 15)

a)

konstruktiven Aufbau erstellen

b)

Hardwarekomponenten montieren und anschließen

c)

Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden

d)

Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen

e)

Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen

f)

geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren

g)

komplexe Geräte und Systeme prüfen

h)

Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen

16Einrichten, Überwachen und

Instandhalten von Fertigungs-

und Prüfeinrichtungen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 16)

a)

Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen

b)

Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern

c)

Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren

d)

Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren

e)

Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen

f)

Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen

g)

Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren

h)

Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen

i)

vorbeugende Instandhaltung durchführen

17Technischer Service

und Produktsupport

(§ 19 Absatz 1 Nummer 17)

a)

Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen

b)

bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken

c)

Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen

d)

Geräte und Systeme warten und instand setzen

e)

Produkteinweisungen planen und durchführen

f)

Kundenberatungen durchführen

g)

Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten

18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im

Einsatzgebiet

(§ 19 Absatz 1 Nummer 18)

a)

Aufträge annehmen

b)

Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen

c)

Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken

d)

Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten

e)

Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen

f)

Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen

g)

Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen

h)

Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren

i)

Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen

j)

technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen

k)

Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren

l)

Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten

m)

zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen

n)

Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Teil B: Zeitliche Gliederung

Abschnitt 1

Berufs-

bild-

positionTeil des

AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen,

die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen

in Monaten

1234

1Berufsbildung, Arbeits-

und Tarifrecht

(§ 19 Absatz 1 Nummer 1)

a)

Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

b)

gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c)

Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

d)

wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

e)

wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen

2Aufbau und Organisation

des Ausbildungsbetriebes

(§ 19 Absatz 1 Nummer 2)

a)

Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern

b)

Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

c)

Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d)

Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben

3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

(§ 19 Absatz 1 Nummer 3)

a)

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b)

berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c)

Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d)

Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten

e)

Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4Umweltschutz

(§ 19 Absatz 1 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a)

mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b)

für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c)

Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d)

Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenwährend

der gesamten

Ausbildung

5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit

(§ 19 Absatz 1 Nummer 5)

a)

auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen

b)

Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren

c)

Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren

d)

Vorschriften zum Datenschutz anwenden

e)

informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden

f)

Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten

g)

digitale Lernmedien nutzen

h)

die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen

i)

betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten

j)

Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen

k)

Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen

l)

in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten

Abschnitt 2

1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 1

6Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 19 Absatz 1 Nummer 6)

a)

technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten der

Arbeitsergebnisse

(§ 19 Absatz 1 Nummer 7)

a)

Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten

b)

erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen

l)

Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren2 bis 4

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel

(§ 19 Absatz 1 Nummer 8)

a)

Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen

9Messen und Analysieren

von elektrischen Funktionen und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 9)

a)

Messverfahren und Messgeräte auswählen

b)

elektrische Größen messen, bewerten und berechnen

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13)

b)

bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken

Zeitrahmen 2

6Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 19 Absatz 1 Nummer 6)

a)

technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen

b)

Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten der

Arbeitsergebnisse

(§ 19 Absatz 1 Nummer 7)

a)

Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten

c)

Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel

(§ 19 Absatz 1 Nummer 8)

b)

Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden

c)

Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen

d)

elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren

e)

Leitungen installieren1 bis 3

10Beurteilen der Sicherheit

von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

(§ 19 Absatz 1 Nummer 10)

c)

Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen

d)

Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13)

c)

mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen

15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 15)

c)

Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden

Zeitrahmen 3

6Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 19 Absatz 1 Nummer 6)

a)

technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel

(§ 19 Absatz 1 Nummer 8)

b)

Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden

f)

elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen

9Messen und Analysieren

von elektrischen Funktionen und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 9)

c)

Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen

d)

Steuerschaltungen analysieren

e)

Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen

f)

systematische Fehlersuche durchführen

3 bis 5

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13)

c)

mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen

14Fertigen von Komponenten und Geräten

(§ 19 Absatz 1 Nummer 14)

c)

Bauteile und Baugruppen beschaffen

d)

Leiterplatten erstellen und bestücken

15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 15)

c)

Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden

Zeitrahmen 4

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten der

Arbeitsergebnisse

(§ 19 Absatz 1 Nummer 7)

f)

Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten2 bis 4

11Installieren und

Konfigurieren von

IT-Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 11)

a)

Hard- und Softwarekomponenten auswählen

b)

Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren

c)

IT-Systeme in Netzwerke einbinden

d)

Tools und Testprogramme einsetzen

2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

Zeitrahmen 5

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel

(§ 19 Absatz 1 Nummer 8)

g)

beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten

10Beurteilen der Sicherheit

von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

(§ 19 Absatz 1 Nummer 10)

a)

Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen

b)

Isolationswiderstände messen und beurteilen

e)

Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen

f)

Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten

g)

Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen

h)

elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen

1 bis 3

Zeitrahmen 6

6Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 19 Absatz 1 Nummer 6)

b)

Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden

e)

Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden

f)

Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen

8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel

(§ 19 Absatz 1 Nummer 8)

h)

Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen

9Messen und Analysieren

von elektrischen Funktionen und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 9)

g)

Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen

h)

Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten3 bis 5

14Fertigen von Komponenten und Geräten

(§ 19 Absatz 1 Nummer 14)

a)

Entwürfe und Layouts erstellen

b)

Fertigungsunterlagen erstellen

c)

Bauteile und Baugruppen beschaffen

d)

Leiterplatten erstellen und bestücken

e)

Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen

f)

komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen

g)

Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen

h)

Produktdokumentationen erstellen

2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr

Zeitrahmen 7

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten der

Arbeitsergebnisse

(§ 19 Absatz 1 Nummer 7)

g)

Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen

12Beraten und Betreuen

von Kunden, Erbringen

von Serviceleistungen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 12)

a)

Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten

15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 15)

a)

konstruktiven Aufbau erstellen

b)

Hardwarekomponenten montieren und anschließen

d)

Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen

f)

geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren

g)

komplexe Geräte und Systeme prüfen3 bis 4

Zeitrahmen 8

6Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 19 Absatz 1 Nummer 6)

h)

Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten der

Arbeitsergebnisse

(§ 19 Absatz 1 Nummer 7)

e)

Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen

h)

betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13)

a)

Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren

b)

bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken

d)

die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren

2 bis 3

15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 15)

e)

Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen

f)

geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren

h)

Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen

17Technischer Service und Produktsupport

(§ 19 Absatz 1 Nummer 17)

g)

Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten

3. und 4. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 9

6Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 19 Absatz 1 Nummer 6)

b)

Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden

c)

im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen

d)

Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen

g)

Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren

i)

Konflikte im Team lösen

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten der

Arbeitsergebnisse

(§ 19 Absatz 1 Nummer 7)

d)

Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen

i)

qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden

j)

interne und externe Leistungserbringung vergleichen

k)

Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden

10Beurteilen der Sicherheit

von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

(§ 19 Absatz 1 Nummer 10)

i)

Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen

12Beraten und Betreuen

von Kunden, Erbringen

von Serviceleistungen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 12)

d)

Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen

13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung

(§ 19 Absatz 1 Nummer 13)

d)

die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren

e)

Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen3 bis 4

16Einrichten, Überwachen

und Instandhalten von Fertigungs- und

Prüfeinrichtungen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 16)

a)

Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen

b)

Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern

c)

Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren

d)

Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren

e)

Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen

f)

Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen

g)

Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren

h)

Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen

i)

vorbeugende Instandhaltung durchführen

Zeitrahmen 10

6Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 19 Absatz 1 Nummer 6)

j)

schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen

9Messen und Analysieren

von elektrischen Funktionen und Systemen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 9)

i)

Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren

12Beraten und Betreuen

von Kunden, Erbringen

von Serviceleistungen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 12)

b)

auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen

c)

Störungsmeldungen aufnehmen

e)

Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen

f)

technische Unterstützung leisten

g)

Informationsaustausch zu den Kunden organisieren

16Einrichten, Überwachen

und Instandhalten von Fertigungs- und

Prüfeinrichtungen

(§ 19 Absatz 1 Nummer 16)

h)

Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen

i)

vorbeugende Instandhaltung durchführen3 bis 4

17Technischer Service und Produktsupport

(§ 19 Absatz 1 Nummer 17)

a)

Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen

b)

bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken

c)

Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen

d)

Geräte und Systeme warten und instand setzen

e)

Produkteinweisungen planen und durchführen

f)

Kundenberatungen durchführen

g)

Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten

Zeitrahmen 11

18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet

(§ 19 Absatz 1 Nummer 18)

a)

Aufträge annehmen

b)

Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen

c)

Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken

d)

Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten

e)

Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen

f)

Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen

g)

Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen

h)

Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren

i)

Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen

j)

technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen

k)

Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren

l)

Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten

m)

zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen

n)

Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

10 bis 12

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.