Art 1 IFCAbkG

Dem Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation (International Finance Corporation), das am 11. April 1955 von dem Direktorium der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zum Zwecke der Vorlage bei den Regierungen ihrer Mitgliedstaaten gebilligt worden ist, wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.