§ 7 IDÜV — Übergangsregelung
§ 1 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 2 Satz 2 und § 5 Absatz 1 Satz 2, ist erst ab dem 26. Juni 2018 anzuwenden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.