§ 1 HZvV 4

In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten

1.

der Firma Eduard Müller & Söhne GmbH & Co KG Nahrungsmittel-Verarbeitungsmaschinen - ehemals: Eduard Müller & Söhne Maschinenfabrik & Eisengießerei -, Saarbrücken,

2.

der Firma Saarstahl GmbH, Völklingen/Saar,

3.

der Firma ARBED-Finanz Deutschland GmbH, Saarbrücken,

4.

der Firma Atlas Copco Saarbrücken GmbH, Saarbrücken. Dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.