Inhaltsübersicht HufBeschlV

Abschnitt 1

Staatliche Anerkennung

§ 1Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin

§ 2Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 3Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule

 

Abschnitt 2

Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

§ 4Ziel der Prüfung

§ 5Zulassung zur Prüfung

§ 6Einführungslehrgang

§ 7Praktische Tätigkeit

§ 8Vorbereitungslehrgang

§ 9Prüfungsteile

§ 10Praktischer Teil der Prüfung

§ 11Theoretischer Teil der Prüfung

§ 12Prüfungsausschuss

§ 13Prüfungsverfahren

§ 14Bewerten und Bestehen der Prüfung

§ 15Wiederholung der Prüfung

 

Abschnitt 3

Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 16Ziel der Prüfung

§ 17Zulassung zur Prüfung

§ 18Prüfung

§ 19Prüfungsausschuss

§ 20Prüfungsverfahren

§ 21Bewerten und Bestehen der Prüfung

§ 22Wiederholung der Prüfung

 

Abschnitt 4

Schlussvorschriften

§ 23Übergangsvorschriften

§ 24Inkrafttreten

 

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)

Anlage 3 (zu § 3)

Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1 und § 21 Abs. 1)

Anlage 5 (zu § 14 Abs. 4)

Anlage 6 (zu § 21 Abs. 4)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.