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Startseite › Gesetze › HRG › § 28
HRG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 6 Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter
  2. 2. Abschnitt · Studium und Lehre
  3. § 7 Ziel des Studiums
  4. § 8 Studienreform
  5. § 9 Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen
  6. § 10 Studiengänge
  7. § 11 Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß
  8. § 12 Postgraduale Studiengänge
  9. § 13 Fernstudium, Multimedia
  10. § 14 Studienberatung
  11. § 15 Prüfungen und Leistungspunktsystem
  12. § 16 Prüfungsordnungen
  13. § 17 Vorzeitiges Ablegen der Prüfung
  14. § 18 Hochschulgrade
  15. § 19 Bachelor- und Masterstudiengänge
  16. § 20 Studium an ausländischen Hochschulen
  17. § 21
  18. 3. Abschnitt · Forschung
  19. § 22 Aufgaben und Koordination der Forschung
  20. § 23
  21. § 24 Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
  22. § 25 Forschung mit Mitteln Dritter
  23. § 26 Entwicklungsvorhaben
  24. 2. Kapitel · Zulassung zum Studium
  25. § 27 Allgemeine Voraussetzungen
  26. § 28
  27. § 29 Maßstäbe der Ausbildungskapazität
  28. § 30 Festsetzung von Zulassungszahlen
  29. § 31 Zentrale Vergabe von Studienplätzen
  30. § 32 (weggefallen)
  31. § 33
  32. § 33a
  33. § 34 Benachteiligungsverbot
  34. § 35 Unabhängigkeit der Zulassung von der Landeszugehörigkeit
  35. 3. Kapitel · Mitglieder der Hochschule
  36. 1. Abschnitt · Mitgliedschaft und Mitwirkung
  37. § 36 Mitgliedschaft
  38. § 37 Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung
  39. (XXXX) §§ 38 bis 40 (weggefallen)
  40. § 41 Studentenschaft
  41. 2. Abschnitt · Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
  42. § 42 Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
  43. § 43 Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  44. § 44 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
  45. § 45 Ausschreibung von Stellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  46. § 46 Dienstrechtliche Stellung der Professoren
  47. § 47 Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
  48. § 48 Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
  49. § 48a
  50. § 48b
  51. § 48c
Hochschulrahmengesetz

§ 28 HRG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 27
Allgemeine Voraussetzungen
Inhaltsverzeichnis
HRG
Nächste Vorschrift →
§ 29
Maßstäbe der Ausbildungskapazität

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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