Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › HRG › § 21
HRG
  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. 1. Kapitel · Aufgaben der Hochschulen
  4. 1. Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
  5. § 2 Aufgaben
  6. § 3 Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  7. § 4 Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium
  8. § 5 Staatliche Finanzierung
  9. § 6 Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter
  10. 2. Abschnitt · Studium und Lehre
  11. § 7 Ziel des Studiums
  12. § 8 Studienreform
  13. § 9 Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen
  14. § 10 Studiengänge
  15. § 11 Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß
  16. § 12 Postgraduale Studiengänge
  17. § 13 Fernstudium, Multimedia
  18. § 14 Studienberatung
  19. § 15 Prüfungen und Leistungspunktsystem
  20. § 16 Prüfungsordnungen
  21. § 17 Vorzeitiges Ablegen der Prüfung
  22. § 18 Hochschulgrade
  23. § 19 Bachelor- und Masterstudiengänge
  24. § 20 Studium an ausländischen Hochschulen
  25. § 21
  26. 3. Abschnitt · Forschung
  27. § 22 Aufgaben und Koordination der Forschung
  28. § 23
  29. § 24 Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
  30. § 25 Forschung mit Mitteln Dritter
  31. § 26 Entwicklungsvorhaben
  32. 2. Kapitel · Zulassung zum Studium
  33. § 27 Allgemeine Voraussetzungen
  34. § 28
  35. § 29 Maßstäbe der Ausbildungskapazität
  36. § 30 Festsetzung von Zulassungszahlen
  37. § 31 Zentrale Vergabe von Studienplätzen
  38. § 32 (weggefallen)
  39. § 33
  40. § 33a
  41. § 34 Benachteiligungsverbot
  42. § 35 Unabhängigkeit der Zulassung von der Landeszugehörigkeit
  43. 3. Kapitel · Mitglieder der Hochschule
  44. 1. Abschnitt · Mitgliedschaft und Mitwirkung
  45. § 36 Mitgliedschaft
  46. § 37 Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung
  47. (XXXX) §§ 38 bis 40 (weggefallen)
  48. § 41 Studentenschaft
  49. 2. Abschnitt · Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
  50. § 42 Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
  51. § 43 Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  52. § 44 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
  53. § 45 Ausschreibung von Stellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  54. § 46 Dienstrechtliche Stellung der Professoren
  55. § 47 Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
  56. § 48 Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
  57. § 48a
  58. § 48b
  59. § 48c
  60. § 48d
  61. § 49 Anwendung der Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes
  62. § 50 Dienstrechtliche Sonderregelungen
  63. § 51
  64. § 52
  65. § 53 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  66. § 54
  67. § 55 Lehrbeauftragte
  68. § 56 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  69. § 57
  70. (XXXX) §§ 57a bis 57f (weggefallen)
  71. 4. Kapitel · Rechtsstellung der Hochschule
  72. § 58 Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht
  73. § 59 Aufsicht
  74. (XXXX) §§ 60 bis 69 (weggefallen)
  75. 5. Kapitel · Staatliche Anerkennung
  76. § 70 Anerkennung von Einrichtungen
  77. § 71 Gleichstellung von Abschlüssen der Notarschule
  78. 6. Kapitel · Anpassung des Landesrechts
  79. § 72 Anpassungsfristen
  80. § 73 Abweichende Regelungen
  81. § 74 Bisherige Dienstverhältnisse und Berufungsvereinbarungen
  82. (XXXX) §§ 75 und 75a (weggefallen)
  83. § 76 Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung
  84. § 76a Übergangsvorschrift für Hochschulassistenten
  85. 7. Kapitel · Änderung von Bundesgesetzen, Schlußvorschriften
  86. (XXXX) §§ 77 bis 80 (weggefallen)
  87. § 81 Verträge mit den Kirchen
  88. § 82
  89. § 83
Hochschulrahmengesetz

§ 21 HRG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 20
Studium an ausländischen Hochschulen
Inhaltsverzeichnis
HRG
Nächste Vorschrift →
§ 22
Aufgaben und Koordination der Forschung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.