§ 30 HopfV 2023 — Muster und Formulare

Für alle Anträge und Meldungen kann die Bundesanstalt schriftliche oder elektronische Muster bekannt geben oder schriftliche oder elektronische Formulare bereithalten. Sofern die Bundesanstalt Muster bekannt gibt oder Formulare bereithält, sind diese zu verwenden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.