Anlage 11 HOAI — (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5)Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2341 - 2346)

11.1 Leistungsbild Freianlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen

LPH 1 Grundlagenermittlung

a)

Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen

b)

Ortsbesichtigung

c)

Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

d)

Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

e)

Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung

Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen

Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen

Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten

LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

a)

Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten

b)

Abstimmen der Zielvorstellungen

c)

Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem

d)

Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel

der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,

der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,

der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,

Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,

Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

e)

Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf

f)

Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

g)

Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse

Umweltfolgenabschätzung

Bestandsaufnahme, Vermessung

Fotodokumentationen

Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen

Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren

Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände

LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

a)

Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen

Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen

Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen

Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung

b)

Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden

c)

Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere

zur Bepflanzung,

zu Materialien und Ausstattungen,

zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,

zum terminlichen Ablauf

d)

Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

e)

Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung

f)

Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

g)

Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse

Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops

Mieter- oder Nutzerbefragungen

Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen

Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb

Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)

Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen

Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)

Mitwirken bei der Finanzierungsplanung

Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse

Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten

LPH 4 Genehmigungsplanung

a)

Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)

Einreichen der Vorlagen

c)

Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen

Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht

Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung

Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen

Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen

Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke

Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung

LPH 5 Ausführungsplanung

a)

Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen

b)

Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50

c)

Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)

Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere

zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,

zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,

zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,

zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen

e)

Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf

f)

Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung

Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)

Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe

a)

Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen

b)

Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung

c)

Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten

d)

Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse

e)

Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

f)

Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

g)

Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche

Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten

LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe

a)

Einholen von Angeboten

b)

Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

c)

Führen von Bietergesprächen

d)

Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

e)

Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

f)

Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

g)

Mitwirken bei der Auftragserteilung

LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

a)

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik

b)

Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen

c)

Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

d)

Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse

e)

Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses

f)

Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen

g)

Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen

h)

Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen

i)

Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber

j)

Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

k)

Übergabe des Objekts

l)

Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

m)

Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

n)

Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen

o)

Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

p)

Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276

q)

Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers

fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren

Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung

Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation

LPH 9 Objektbetreuung

a)

Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b)

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c)

Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Überwachen von Wartungsleistungen

Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

ObjekteHonorarzone

IIIIIIIVV

In der freien Landschaft

– einfache Geländegestaltungx

– Einsaaten in der freien Landschaftx

– Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungenxx

– Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen

Anforderungen (Kompensationserfordernissen)x

– Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionx

– Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltungx

– Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx

– Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungenx

– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder

durchschnittlichen Anforderungenxx

In Stadt- und Ortslagen

– Grünverbindungen ohne besondere Ausstattungx

– innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattungx

– Freizeitparks und Parkanlagenx

– Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungenxx

– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändernxx

– Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebietex

– Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchenxx

Gebäudebegrünung

– Terrassen- und Dachgärtenx

– Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx

– Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx

– Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx

Spiel- und Sportanlagen

– Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattungxx

– Spielwiesenx

– Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx

– Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstreckenx

– Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag

oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelagxx

– Spielplätzex

– Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadienxx

– Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder

in stark reliefiertem Geländeumfeldxx

– Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteichexx

– Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebotx

Sonderanlagen

– Freilichtbühnenx

– Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagenxx

Objekte

– Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattungxx

– Zoologische und botanische Gärtenx

– Lärmschutzeinrichtungenx

– Garten- und Hallenschauenx

– Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmalex

Sonstige Freianlagen

– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattungx

– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattungxx

– Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensitätxx

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.