§ 8 HKrimDAPrV — Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“

Studium und Prüfungen richten sich nach der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Das erste Studienjahr wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.