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Startseite › Gesetze › HGB › § 237
HGB
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 166 Informationsrecht der Kommanditisten
  2. § 167 Verlustbeteiligung
  3. § 168 (weggefallen)
  4. § 169
  5. § 170 Vertretung der Kommanditgesellschaft
  6. § 171
  7. § 172
  8. § 172a (weggefallen)
  9. § 173
  10. § 174
  11. § 175 Anmeldung der Änderung der Haftsumme
  12. § 176
  13. § 177
  14. § 177a
  15. § 178 Liquidation der Kommanditgesellschaft
  16. § 179 Insolvenz der Kommanditgesellschaft
  17. (XXXX) §§ 180 bis 229 (weggefallen)
  18. Dritter Abschnitt · Stille Gesellschaft
  19. § 230
  20. § 231
  21. § 232
  22. § 233 Informationsrecht des stillen Gesellschafters
  23. § 234
  24. § 235
  25. § 236
  26. § 237 (weggefallen)
  27. Drittes Buch · Handelsbücher
  28. Erster Abschnitt · Vorschriften für alle Kaufleute
  29. Erster Unterabschnitt · Buchführung. Inventar
  30. § 238 Buchführungspflicht
  31. § 239 Führung der Handelsbücher
  32. § 240 Inventar
  33. § 241 Inventurvereinfachungsverfahren
  34. § 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
  35. Zweiter Unterabschnitt · Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß
  36. Erster Titel · Allgemeine Vorschriften
  37. § 242 Pflicht zur Aufstellung
  38. § 243 Aufstellungsgrundsatz
  39. § 244 Sprache. Währungseinheit
  40. § 245 Unterzeichnung
  41. Zweiter Titel · Ansatzvorschriften
  42. § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot
  43. § 247 Inhalt der Bilanz
  44. § 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
  45. § 249 Rückstellungen
  46. § 250 Rechnungsabgrenzungsposten
  47. § 251 Haftungsverhältnisse
  48. Dritter Titel · Bewertungsvorschriften
  49. § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze
  50. § 253 Zugangs- und Folgebewertung
  51. § 254 Bildung von Bewertungseinheiten
Handelsgesetzbuch

§ 237 HGB — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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HGB
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§ 238
Buchführungspflicht

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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