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Startseite › Gesetze › HeimmwV › § 36
HeimmwV
  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Teil · Heimbeirat und Heimfürsprecher
  3. Erster Abschnitt · Bildung und Zusammensetzung von Heimbeiräten
  4. § 1 Allgemeines
  5. § 2 Aufgaben der Träger
  6. § 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  7. § 4 Zahl der Heimbeiratsmitglieder
  8. § 5 Wahlverfahren
  9. § 6 Bestellung des Wahlausschusses
  10. § 7 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  11. § 7a Wahlversammlung
  12. § 8 Mithilfe der Leitung
  13. § 9 Wahlschutz und Wahlkosten
  14. § 10 Wahlanfechtung
  15. § 11 Mitteilung an die zuständige Behörde
  16. § 11a Abweichende Bestimmungen für die Bildung des Heimbeirates
  17. Zweiter Abschnitt · Amtszeit des Heimbeirates
  18. § 12 Amtszeit
  19. § 13 Neuwahl des Heimbeirates
  20. § 14 Erlöschen der Mitgliedschaft
  21. § 15 Nachrücken von Ersatzmitgliedern
  22. Dritter Abschnitt · Geschäftsführung des Heimbeirates
  23. § 16 Vorsitz
  24. § 17 Sitzungen des Heimbeirates
  25. § 18 Beschlüsse des Heimbeirates
  26. § 19 Sitzungsniederschrift
  27. § 20 Bewohnerversammlung und Tätigkeitsbericht des Heimbeirates
  28. § 21 Kosten und Sachaufwand des Heimbeirates
  29. Vierter Abschnitt · Stellung der Heimbeiratsmitglieder
  30. § 22 Ehrenamtliche Tätigkeit
  31. § 23 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
  32. § 24 Verschwiegenheitspflicht
  33. Fünfter Abschnitt · Heimfürsprecher
  34. § 25 Bestellung des Heimfürsprechers
  35. § 26 Aufhebung der Bestellung des Heimfürsprechers
  36. § 27 Beendigung der Tätigkeit
  37. § 28 Stellung und Amtsführung des Heimfürsprechers
  38. § 28a Ersatzgremium
  39. Zweiter Teil · Mitwirkung des Heimbeirates und des Heimfürsprechers
  40. § 29 Aufgaben des Heimbeirates
  41. § 30 Mitwirkung bei Entscheidungen
  42. § 31 Mitwirkung bei Leistung von Finanzierungsbeiträgen
  43. § 32 Form und Durchführung der Mitwirkung des Heimbeirates
  44. § 33 Mitwirkung des Heimfürsprechers
  45. Dritter Teil · Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  46. § 34 Ordnungswidrigkeiten
  47. § 35 Übergangsvorschrift
  48. § 36
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes

§ 36 HeimmwV

(Inkrafttreten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 35
Übergangsvorschrift
Inhaltsverzeichnis
HeimmwV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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