Anlage 7 HRV — (zu § 50 Abs. 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2001, 3694;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Handelsregister des AmtsgerichtsAbteilung BNummer der Firma: HR B

Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts

1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:

2.a)Firma:

 b)Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person Zweigniederlassungen:

c)Gegenstand des Unternehmens:

3.Grund- oder Stammkapital:

4.a)Allgemeine Vertretungsregelung:

 b)Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:

5.Prokura:

6.a)Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag:

 b)Sonstige Rechtsverhältnisse:

7.Tag der letzten Eintragung:

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Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.