Anlage 6 HRV — (zu § 50 Abs. 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2001, 3694;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Handelsregister des AmtsgerichtsAbteilung ANummer der Firma: HR A

Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts

1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:

2.a)Firma:

 b)Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift Zweigniederlassungen:

c)Gegenstand des Unternehmens: 1)

3.a)Allgemeine Vertretungsregelung:

 b)Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:

4.Prokura:

5.a)Rechtsform, Beginn und Satzung:

 b)Sonstige Rechtsverhältnisse:

c)Kommanditisten, Mitglieder 2):

6.Tag der letzten Eintragung:

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1)

Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.

2)

Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.