§ 6 HdGStiftG — Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
das Kuratorium,
2.
der Präsident oder die Präsidentin,
3.
der wissenschaftliche Beirat,
4.
der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.