§ 11 HdGStiftG — Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Kuratoriums, des wissenschaftlichen Beirates und des Arbeitskreises gesellschaftlicher Gruppen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.