§ 4 HBauStatG — Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1.
Bauscheinnummer, Aktenzeichen;
2.
Anschrift des Baugrundstücks;
3.
Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4;
4.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen;
5.
bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.