Inhaltsübersicht HaWiAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes, Anerkennungsbereich des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Zwischenprüfung

§  6Zeitpunkt

§  7Inhalt

§  8Prüfungsbereich

Abschnitt 3

Abschlussprüfung

§  9Zeitpunkt

§ 10Inhalt

§ 11Prüfungsbereiche

§ 12Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen

§ 13Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten

§ 14Prüfungsbereich Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen

§ 15Prüfungsbereich Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen

§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 18Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4

Schlussvorschriften

§ 19Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.