Inhaltsübersicht HalblSchV

Abschnitt 1

 Allgemeines

§ 1Anwendungsbereich

Abschnitt 2

 Anmeldung einer Topografie

§ 2Form der Einreichung

§ 3Anmeldung der Topographie

§ 4Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung

§ 5Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 6Fremdsprachige Dokumente

Abschnitt 3

 Schlussvorschriften

§ 7Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung

§ 8Übergangsregelung für künftige Änderungen

§ 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.