Art 1 GTNSitzAbkG

Dem in Berlin am 29. Juni 2012 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt wird zugestimmt. Das Abkommen mit den im Wege des Notenwechsels abgegebenen Erklärungen wird nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.