§ 1 GruWErl

Als Anerkennung für besondere persönliche Verdienste im Grubenrettungswesen stifte ich das Grubenwehr-Ehrenzeichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.