Art 3 GrAbfertAUTVtrG 1967

Nach Artikel 4 Abs. 4 des Vertrages eingeführte Waren gehen im Falle des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a des Vertrages mit der Einfuhr in die Zollgutverwendung des Unternehmens über, dem sie bewilligt ist.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.