Eingangsformel GrÄndStVtr BW/HE

Das Land Baden-Württemberg und das Land Hessen, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.