(XXXX) GrÄndStVtr BB/MV — Protokollnotiz zum Vertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 9. Mai 1992Zu Artikel 7 Abs. 1

Die vertragschließenden Parteien sind sich darüber einig, daß weiterhin die Beschulung über die Ländergrenzen hinaus auf Wunsch der Eltern möglich sein soll.

Die zuständigen Fachressorts, das Kulturministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, werden zur Gewährleistung der länderübergreifenden Beschulung eine Vereinbarung schließen, die näheres regelt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.