(XXXX) GrÄndStVtr BB/MV — Protokollnotiz zum Vertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 9. Mai 1992Zu Artikel 4

Die vertragschließenden Parteien sind sich einig, daß die Eintrittspflicht in die bestehenden Arbeitsverhältnisse gemäß Artikel 4 zwischen den einzelnen Fachressorts des Landes Brandenburg und den Fachressorts des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt wird.

Eine Übernahme von Bediensteten aus dem Polizeibereich findet grundsätzlich nicht statt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.