§ 2 GräbPauschV 2025/2026 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gräberpauschalenverordnung 2019/2020 vom 15. Februar 2019 (BGBl. I S. 121) außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.