§ 2 GlasVAusbV — Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.

Kanten- und Flächenveredelung,

2.

Schliff und Gravur,

3.

Glasmalerei und Kunstverglasung gewählt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.