§ 14 GiMedAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Immersive Medien produzieren“,
2.
„Immersive Medien konzipieren und gestalten“,
3.
„Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.