Anlage 5 GesRV — (zu § 5 Satz 2)Muster für Registerbekanntmachungen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2428)

[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],

Aktenzeichen: [Registernummer]

[Anlass der Bekanntmachung]

[gegebenenfalls Datum der Eintragung]

[Registernummer], [Name], [Rechtsform], [Sitz],

[Inhalt der Bekanntmachung]

Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.