Anlage 4 GesRV — (zu § 2 Absatz 2)Muster der Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2427)
Gesellschaftsregister des AmtsgerichtsNummer der Gesellschaft: GsR
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:
2.
a)
Name:
b)
Sitz, Anschrift, Zweigniederlassungen:
3.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung:
b)
Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
4.
a)
Rechtsform:
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse:
5.Tag der letzten Eintragung:
Anmerkung:
Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.