Anlage 4 GesRV — (zu § 2 Absatz 2)Muster der Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2427)

Gesellschaftsregister des AmtsgerichtsNummer der Gesellschaft: GsR

Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts

1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:

2.

a)

Name:

b)

Sitz, Anschrift, Zweigniederlassungen:

3.

a)

Allgemeine Vertretungsregelung:

b)

Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:

4.

a)

Rechtsform:

b)

Sonstige Rechtsverhältnisse:

5.Tag der letzten Eintragung:

Anmerkung:

Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.