Inhaltsübersicht GepBetrWMAProBusManFV

§  1Gegenstand

§  2Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung

§  3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

§  4Handlungsbereiche

§  5Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten“

§  6Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten“

§  7Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren“

§  8Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten“

§  9Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“

§ 10Durchführung der Prüfung

§ 11Schriftlicher Prüfungsteil

§ 12Mündlicher Prüfungsteil

§ 13Projektbezogener Prüfungsteil

§ 14Bewerten von Prüfungsleistungen

§ 15Bestehen der Prüfung, Gesamtnote

§ 16Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen

§ 17Zeugnisse

§ 18Wiederholung der Prüfung

§ 19Übergangsvorschriften

§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel

Anlage 2Zeugnisinhalte

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.