§ 4 GepBetrWMAProBusManFV — Handlungsbereiche
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1.
unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
2.
normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
3.
nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
4.
Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
5.
Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.