§ 4 GepBetrWMAProBusManFV — Handlungsbereiche

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.

unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,

2.

normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,

3.

nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,

4.

Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,

5.

Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.