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GenTG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Teil · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Zweck des Gesetzes
  4. § 2 Anwendungsbereich
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Kommission für die Biologische Sicherheit
  7. § 5 Aufgaben der Kommission
  8. § 5a (weggefallen)
  9. § 6 Allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten, Gefahrenvorsorge
  10. Zweiter Teil · Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
  11. § 7 Sicherheitsstufen, Sicherheitsmaßnahmen
  12. § 8 Genehmigung, Anzeige und Anmeldung von gentechnischen Anlagen und erstmaligen gentechnischen Arbeiten
  13. § 9 Weitere gentechnische Arbeiten
  14. § 10 Genehmigungsverfahren
  15. § 11 Genehmigungsvoraussetzungen
  16. § 12 Anzeige- und Anmeldeverfahren
  17. § 13
  18. Dritter Teil · Freisetzung und Inverkehrbringen
  19. § 14 Freisetzung und Inverkehrbringen
  20. § 15 Zulassungsantrag bei Freisetzung und Inverkehrbringen
  21. § 16 Genehmigung bei Freisetzung und Inverkehrbringen
  22. § 16a Standortregister
  23. § 16b Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten
  24. § 16c Beobachtung
  25. § 16d Entscheidung der Behörde bei Inverkehrbringen
  26. § 16e Ausnahmen für nicht kennzeichnungspflichtiges Saatgut
  27. Vierter Teil · Gemeinsame Vorschriften
  28. § 17 Verwendung von Unterlagen
  29. § 17a Vertraulichkeit von Angaben
  30. § 17b Kennzeichnung
  31. § 18 Anhörungsverfahren
  32. § 19 Nebenbestimmungen, nachträgliche Auflagen
  33. § 20 Einstweilige Einstellung
  34. § 21 Mitteilungspflichten
  35. § 22 Andere behördliche Entscheidungen
  36. § 23 Ausschluß von privatrechtlichen Abwehransprüchen
  37. § 24 (weggefallen)
  38. § 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten
  39. § 26 Behördliche Anordnungen
  40. § 27 Erlöschen der Genehmigung, Unwirksamwerden der Anmeldung
  41. § 28 Informationsweitergabe
  42. § 28a Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gesetz zur Regelung der Gentechnik

§ 13 GenTG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 12
Anzeige- und Anmeldeverfahren
Inhaltsverzeichnis
GenTG
Nächste Vorschrift →
§ 14
Freisetzung und Inverkehrbringen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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