§ 5 DGIAG — Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

1.

der Stiftungsrat,

2.

die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates,

3.

die Direktionsversammlung,

4.

die Direktorinnen oder Direktoren der Institute,

5.

die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.