Inhaltsübersicht GebReinAusbVO

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Begriffsbestimmungen

§  4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§  6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

§  7Ausbildungsplan

Abschnitt 2Gesellenprüfung

§  8Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§  9Inhalt von Teil 1

§ 10Prüfungsbereich von Teil 1

§ 11Inhalt von Teil 2

§ 12Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 13Prüfungsbereich „Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren“

§ 14Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen“

§ 15Prüfungsbereich „Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen“

§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 3Schlussvorschriften

§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.