Inhaltsübersicht GebReinAusbVO
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 7Ausbildungsplan
Abschnitt 2Gesellenprüfung
§ 8Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 9Inhalt von Teil 1
§ 10Prüfungsbereich von Teil 1
§ 11Inhalt von Teil 2
§ 12Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13Prüfungsbereich „Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren“
§ 14Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen“
§ 15Prüfungsbereich „Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen“
§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3Schlussvorschriften
§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.