§ 12 GebReinAusbVO — Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren,
2.
Durchführen von Hygienemaßnahmen,
3.
Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.