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Startseite › Gesetze › GarBBAnO › Schlußformel
GarBBAnO
  1. Eingangsformel
  2. (XXXX)
  3. Teil I · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Begriffe
  5. Teil II · Bauvorschriften
  6. § 2 Zu- und Abfahrten
  7. § 3 Rampen
  8. § 4 Einstellplätze und Verkehrsflächen
  9. § 5 Lichte Höhe
  10. § 6 Tragende Wände, Decken, Dächer
  11. § 7 Außenwände
  12. § 8 Trennwände
  13. § 9 Brandwände
  14. § 10 Pfeiler und Stützen
  15. § 11 Rauchabschnitte
  16. § 12 Verbindungen zu Garagen und zwischen Garagengeschossen
  17. § 13 Rettungswege
  18. § 14 Beleuchtung
  19. § 15 Lüftung
  20. § 16 Feuerlöschanlagen
  21. § 17 Brandmeldeanlagen
  22. Teil III · Betriebsvorschriften
  23. § 18 Betriebsvorschriften für Garagen
  24. § 19 Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen
  25. Teil IV · Zusätzliche Bauvorlagen, Prüfungen
  26. § 20 Zusätzliche Bauvorlagen
  27. § 21 Prüfungen
  28. Teil V · Schlußvorschriften
  29. § 22 Ausnahmen und weitergehende Anforderungen
  30. § 23 Ordnungswidrigkeiten
  31. § 24 Übergangsvorschriften
  32. § 25 Inkrafttreten
  33. Schlußformel
Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen

Schlußformel GarBBAnO

Der Minister für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 25
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
GarBBAnO

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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