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Startseite › Gesetze › GAD › § 37
GAD
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten
  2. Abschnitt 5 · Fürsorge für Familienangehörige
  3. § 19 Unterstützung der Familienangehörigen
  4. § 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
  5. § 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder
  6. § 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
  7. § 23 Reisebeihilfen in besonderen Fällen
  8. § 24 Berufsausübung der Ehegatten
  9. Abschnitt 6 · Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
  10. § 25 Maßnahmen der Krisenfürsorge
  11. § 26 Schadensausgleich
  12. Abschnitt 7 · Wohnungsfürsorge und Umzüge
  13. § 27 Wohnsitz und Wohnung
  14. § 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
  15. Abschnitt 8 · Auslandsbezogene Leistungen
  16. § 29 Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes
  17. § 30 Fremdsprachenförderung
  18. Abschnitt 9 · Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
  19. § 31 Nichtentsandte Beschäftigte
  20. § 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
  21. § 33 Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
  22. Abschnitt 10 · Schlussvorschriften
  23. § 34 (weggefallen)
  24. § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  25. § 36 Übergangsregelung
  26. § 37 Inkrafttreten
Gesetz über den Auswärtigen Dienst

§ 37 GAD — Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 36
Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
GAD

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.