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FuAG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
  7. § 4a Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
  8. § 5 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
  9. § 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
  10. § 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
  11. § 8 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
  12. Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  13. § 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers
  14. § 10 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  15. § 11 Bevollmächtigter des Herstellers
  16. § 12 Allgemeine Pflichten des Einführers
  17. § 13 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
  18. § 14 Pflichten des Händlers
  19. § 15 Einführer oder Händler als Hersteller
  20. § 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
  21. Abschnitt 3 · Konformität von Funkanlagen
  22. § 17 Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
  23. § 18 Konformitätsbewertungsverfahren
  24. § 19 CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
  25. § 20 Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
  26. § 21 Technische Unterlagen
  27. Abschnitt 4 · Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  28. § 22 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
  29. Abschnitt 5 · Bundesnetzagentur
  30. Unterabschnitt 1 · Zuständigkeiten und Befugnisse
  31. § 23 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
  32. Unterabschnitt 2 · Marktüberwachung, Schutz von Personen
  33. § 24 Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
  34. § 25 Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
  35. § 26 Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
  36. § 27 Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
  37. § 28 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
  38. § 29 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
  39. § 30 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  40. § 31 Auskunftsrechte
  41. § 32 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
  42. Unterabschnitt 3 · Schnittstellenbeschreibung
  43. § 33 Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur
  44. Unterabschnitt 4 · Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
  45. § 34 Zwangsgeld
  46. § 35 Beiträge, Verordnungsermächtigung
  47. § 36 Vorverfahren
  48. Abschnitt 6 · Bußgeldvorschriften
  49. § 37 Bußgeldvorschriften
  50. Abschnitt 7 · Schlussbestimmungen
  51. § 38 Übergangsbestimmung
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt 1

Inhaltsübersicht FuAG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
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§ 1
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