Anlage 4 FoVHgV — (zu § 1 Abs. 2 Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung) Karte über forstliche Herkunftsgebiete

(Inhalt: nicht darstellbare Karten,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Weißtanne,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Große Küstentanne, Esskastanie, Japanische Lärche, Sitkafichte, Schwarzkiefer, Roteiche, Robinie,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Spitzahorn, Sandbirke, Moorbirke, Hainbuche, Vogelkirsche, Sommerlinde,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Bergahorn,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Roterle, Esche und Winterlinde,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Grauerle,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Rotbuche,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Europäische Lärche,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Fichte,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Kiefer,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Douglasie,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Traubeneiche,

Karte über forstliche Herkunftsgebiete - Stieleiche,

Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 86 v. 9.12.1994 I 3578;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.