Anlage 1 FoVHgV — (zu § 1 Abs. 1)
(Inhalt: nicht darstellbare Übersicht über ökologische Grundeinheiten
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 86 v. 9.12.1994 I 3578)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.