Inhaltsübersicht FoVG

Abschnitt 1

 
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Ermächtigung zur Änderung der Baumartenliste

Abschnitt 2

 
Zulassung

§ 4
Zulassung von Ausgangsmaterial

§ 5
Herkunftsgebiete

§ 6
Register und Liste über zugelassenes Ausgangsmaterial

Abschnitt 3

 
Erzeugung

§ 7
Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut

§ 8
Stammzertifikat

§ 9
Trennung, Mischung und Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut

§ 10
Trennung und Kennzeichnung von sonstigem Material

Abschnitt 4

 
Inverkehrbringen

§ 11
Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut

§ 12
Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von forstlichem Vermehrungsgut

§ 13
Verkehrsbeschränkungen

§ 14
Lieferpapiere

Abschnitt 5

 
Ein- und Ausfuhr

§ 15
Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut

§ 16
Ausfuhr von forstlichem Vermehrungsgut

Abschnitt 6

 
Herkunfts- und Identitätssicherung

§ 17
Anforderungen an Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe

§ 18
Überwachung in den Ländern

§ 19
Überwachung der Einfuhr

§ 20
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 21
Ausnahmetatbestände

Abschnitt 7

 
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 22
Strafvorschriften

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsvorschriften

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage

(zu § 2 Nr. 1)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.