§ 1 FortbVenÄndV6AnwV — Anwendung geänderter Fortbildungsordnungen
Die durch die Artikel 1 bis 19 und 21 bis 83 der Sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsordnungen vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geänderten Vorschriften der dort bezeichneten Fortbildungsordnungen sind ab dem 1. Oktober 2020 anzuwenden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.