Anlage 2 FluLärmSpangV — (zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem vom 16. Februar 2000)

(Fundstelle: BGBl I 2000, 137 - 138)

Verkleinerung der Kartendarstellung

1 : 50 000

Lärmschutzbereich

für den militärischen Flugplatz Spangdahlem

(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)

Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3° breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte: 1 : 5 000.

Kartengrundlage:

Topographische Karte 1 : 50 000

Zusammenkopie aus Blatt L 5904, L 5906, L 6104, L 6106.

Vervielfältigt mit Genehmigung des Landesvermessungsamtes Rheinland-Pfalz, Kontrollnummer: 50/99

Kartographische Bearbeitung::

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 1999

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.