§ 4 FluLärmSpangV

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist dieser Verordnung in verkleinerter Form als Anlage 2 beigefügt* Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.