Anlage 2 FluLärmHohnV — (zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn)

(Fundstelle: BGBl I 1996, 42 - 43)

1 : 50 000

Lärmschutzbereich

für den militärischen Flugplatz Hohn

(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)

Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3° breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5 000.

Kartengrundlage:

Topographische Karte 1 : 50 000

(mit Genehmigung des Landesvermessungsamtes Schleswig-Holstein)

Gravur der Lärmschutzgrenzen und Druck:

Institut für Angewandte Geodäsie, Frankfurt am Main, 1995

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.