§ 4 FluLärmBerl-TegelV BE — Kartenmäßige Darstellung

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in den Blättern der Karte von Berlin 1:4.000 dargestellt. Die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 1 Abschn. I genannten Kurvenpunkten sind in einem Ausschnitt der Übersichtskarte von Berlin (West) 1:50.000 dargestellt und als Anlage 2 der Verordnung beigefügt. Die Übersichtskarte von Berlin (West) 1:50.000 und die Blätter der Karte von Berlin 1:4.000 sind bei dem für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Mitglied des Senats - Dienststelle: Berlin 31, Mansfelder Str. 16 - zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.