§ 3 FlugMechAusbV 2013 — Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen

1.

Instandhaltungstechnik,

2.

Fertigungstechnik oder

3.

Triebwerkstechnik.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.