§ 3 FlugMechAusbV 2013 — Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen
1.
Instandhaltungstechnik,
2.
Fertigungstechnik oder
3.
Triebwerkstechnik.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.