Anlage FlGlasTechAusbV — (zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 435 - 437)

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.

Nr.Teil des

AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte

in Wochen im

1. bis 18.

Monat19. bis 36.

Monat

1234

1Annehmen, Transportieren und Lagern von Flachglas

(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)

a)

Wareneingang auf Art, Menge und Qualität prüfen

b)

Flachgläser lagern

c)

Annahme- und Lagerungsprozesse dokumentieren5

d)

Flurförderzeuge und Krane bedienen und Flachgläser unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften betriebsintern transportieren4

2Planen und Vorbereiten

von Arbeitsabläufen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)

a)

Auftrags-, Produktions- und Wartungsinformationen beschaffen und auswerten

b)

Konstruktionszeichnungen auswerten

c)

Arbeitsschritte mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen abstimmen und planen, Abläufe koordinieren und den Materialfluss sicherstellen

d)

Dokumentation sicherstellen8

3Manuelles Trennen von Flachglas und Bearbeiten

von Kanten

(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)

a)

Werkstoffe und Werkzeuge auswählen

b)

Produktionsunterlagen sichten und auswerten

c)

Flachglas aufmessen, schneiden und brechen

d)

Schleifmittel auswählen

e)

Zusatz- und Betriebsmittel auswählen

f)

Kanten säumen, schleifen und polieren

g)

Maß- und Formhaltigkeit sowie Schleifbild prüfen18

4Instandhalten von

Maschinen und Anlagen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)

a)

pneumatische Steuer- und Antriebselemente sowie mechanische Komponenten nach betrieblichen Vorgaben prüfen und warten

b)

Funktion elektrotechnischer und elektronischer Steuer- und Antriebselemente prüfen, Fehler kommunizieren und Funktion der Steuer- und Antriebselemente sicherstellen14

5Maschinelles Trennen

von Flachglas

(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)

a)

Verfahren sowie Zusatz- und Betriebsmittel auswählen

b)

Maschinen und Anlagen rüsten, vorbereiten und in Betrieb nehmen

c)

automatisierte Produktions- und Schneidanlagen steuern und regeln

d)

digitale Prozesse überwachen

e)

Maß- und Formhaltigkeit prüfen18

6Maschinelles Bearbeiten

von Flachglas

(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)

a)

Konstruktionszeichnungen anwenden

b)

Bearbeitungsprozesse zum Bohren, Schleifen, Fräsen und Senken auswählen

c)

Prozessdaten ermitteln und eingeben sowie Anlagen vorbereiten, in Betrieb nehmen und steuern

d)

Rückstände beseitigen sowie Qualitäts- und Endkontrolle durchführen und dokumentieren17

7Veredeln von Oberflächen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)

a)

Schablonen anfertigen und Oberflächen durch Sandstrahlen bearbeiten

b)

Oberflächen bedrucken

c)

Oberflächen versiegeln19

8Fügen von Flachgläsern

(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)

a)

Flachgläser durch Laminieren verbinden18

b)

Flachgläser, insbesondere bei der Isolierglasherstellung, durch Kleben verbinden18

9Thermisches Behandeln

von Flachgläsern

(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)

a)

Sicherheitsglas durch Vorspannen herstellen

b)

vorgespannte Flachgläser, insbesondere im Hinblick auf das Bruchverhalten, analysieren und dokumentieren10

10Optimieren von

Arbeitsprozessen und

Sicherstellen der Qualität

(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)

a)

Arbeitsprozesse analysieren, reflektieren und entsprechend den betrieblichen Anforderungen optimieren

b)

Veränderungen dokumentieren

c)

Fehler analysieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen

d)

Qualitätsstandards sicherstellen7

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.

Nr.Teil des

AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte

in Wochen im

1. bis 18.

Monat19. bis 36.

Monat

1234

1Berufsbildung sowie

Arbeits- und Tarifrecht

(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)

a)

Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung

b)

gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c)

Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

d)

wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

e)

wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen

während

der gesamten

Ausbildung

2Aufbau und Organisation

des Ausbildungsbetriebes

(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)

a)

Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern

b)

Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

c)

Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d)

Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben

3Sicherheit und

Gesundheitsschutz

bei der Arbeit

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)

a)

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen

b)

berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c)

Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d)

Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4Umweltschutz

(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a)

mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b)

für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c)

Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d)

Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

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