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FinVermV
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Sachkundenachweis
  3. § 1 Sachkundeprüfung
  4. § 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
  5. § 3 Verfahren
  6. § 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
  7. § 5 Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
  8. Abschnitt 2 · Vermittlerregister
  9. § 6 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
  10. § 7 Eintragung
  11. § 8 Zugang
  12. Abschnitt 3 · Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung
  13. § 9 Umfang der Versicherung
  14. § 10 Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
  15. Abschnitt 4 · Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
  16. § 11 Allgemeine Verhaltenspflicht
  17. § 11a Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten, Vergütung
  18. § 12 Statusbezogene Informationspflichten
  19. § 12a Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen
  20. § 13 Information des Anlegers über Risiken, Kosten und Nebenkosten
  21. § 14 Redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen und Werbung
  22. § 15 Bereitstellung des Informationsblatts
  23. § 16 Einholung von Informationen über den Anleger; Pflicht zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen
  24. § 17 Offenlegung von Zuwendungen durch Gewerbetreibende nach § 34f der Gewerbeordnung
  25. § 17a Offenlegung und Auskehr von Zuwendungen durch Gewerbetreibende nach § 34h der Gewerbeordnung
  26. § 18 Anfertigung einer Geeignetheitserklärung
  27. § 18a Aufzeichnung telefonischer Vermittlungs- und Beratungsgespräche und sonstiger elektronischer Kommunikation
  28. § 19 Beschäftigte
  29. Abschnitt 5 · Sonstige Pflichten
  30. § 20 Unzulässigkeit der Annahme von Geldern und Anteilen von Anlegern
  31. § 21 (weggefallen)
  32. § 22 Aufzeichnungspflicht
  33. § 23 Aufbewahrung
  34. § 24 Prüfungspflicht
  35. § 25 Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
  36. Abschnitt 6 · Ordnungswidrigkeiten
  37. § 26 Ordnungswidrigkeiten
  38. Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2)Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
  39. Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8)Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ nach § 34f Absatz 2 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4, der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung (offene Investmentvermögen)/ § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (geschlossene Investmentvermögen)/ § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes)
Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung

Inhaltsübersicht FinVermV

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
FinVermV
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§ 1
Sachkundeprüfung

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